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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81   

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BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - Urlaubsversagung - Verdacht des Vollzugsentzugs - Ablehnung des Beurlaubungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 320
  • NJW 1982, 1057
  • MDR 1982, 340
  • NStZ 1982, 173
  • StV 1982, 262
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In diesen Fällen steht der Verwaltungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerwGE 39, 197, 203, 205).

    Sind mehrere Entscheidungen rechtlich vertretbar, verlangt Art. 19 Abs. 4 GG nicht, daß die Auswahl unter ihnen in letzter Verantwortung von einem Gericht getroffen wird (BVerwGE 39, 197, 205).

    Das bedeutet bei ehern Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung des Regelurlaubs versagt hat, daß die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen hat, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (so mit Recht KG a.a.O. im Anschluß an BVerwGE 39, 197, 204).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Jedoch gibt es auch Vorschriften, welche die Ermächtigung zu einer Ermessensausübung enthalten, die sich an dem unbestimmten Begriff zu orientieren hat (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 39, 355, 364).

    Ob der Verwaltungsbehörde vom Gesetz ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt wird, richtet sich nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift (BVerwGE 39, 355, 364).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • BVerwG, 21.01.1972 - VII C 29.70

    Zugrundelegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts - Pflicht zur Einholung

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BVerwG NJW 1957, 515).
  • OLG Hamburg, 06.03.1981 - Vollz (Ws) 3/81
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Sache tritt der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt der Auffassung des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Nürnberg bei, der sich inzwischen auch das Oberlandesgericht München (ZfStrVo 1980, 122) und das Oberlandesgericht Hamburg (NStZ 1981, 237) angeschlossen haben.
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    An dieser Entscheidung sieht es sich jedoch durch die Beschlüsse des Kammergerichts in NJW 1979, 2574 = ZfStrVo SH 1979, 13 und des Oberlandesgerichts Nürnberg in ZfStrVo SH 1979, 12 gehindert.
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Weiter ist zu beachten, dass Vollzugsbehörden im Hinblick auf die zu treffende Prognoseentscheidung bezüglich der Geeignetheit für die Verlegung in den offenen Vollzug ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 173).

    Hierbei ist insbesondere der Beurteilungsspielraum bei Prognoseentscheidungen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

    Bei Prognoseentscheidungen ist ferner zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Bei diesem Versagungsgrund handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, in dessen Rahmen sie insbesondere unter Berücksichtigung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen mehrere - jeweils gleichermaßen rechtlich vertretbare - Entscheidungen treffen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19, juris Rn. 20; vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, juris Rn. 28 und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, aaO, NStZ 1998, 430, 431 (zu Vollzugslockerungen); vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 1511/16, juris Rn. 6 (zur Verlegung in den offenen Vollzug); BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (VS) 32/81, BGHSt 30, 320, 324 f.).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81   

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https://dejure.org/1981,395
BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,395)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1981 - 4 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,395)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81 (https://dejure.org/1981,395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung von Nebenstrafen - Vorliegen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 305
  • NJW 1982, 1005
  • MDR 1982, 331
  • NStZ 1982, 173 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung hat den Zweck, dem Angeklagten den Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang zu gewähren, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte; er soll also so gestellt werden, wie es der Fall wäre, wenn sämtliche Taten in dem ersten ("früheren") Urteil abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 182 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 15, 66, 69 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 147/60]; 17, 173, 174 [BGH 06.03.1962 - 5 StR 16/62]/175).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung hat den Zweck, dem Angeklagten den Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang zu gewähren, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte; er soll also so gestellt werden, wie es der Fall wäre, wenn sämtliche Taten in dem ersten ("früheren") Urteil abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 182 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 15, 66, 69 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 147/60]; 17, 173, 174 [BGH 06.03.1962 - 5 StR 16/62]/175).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81
    Der Umstand, daß die früher angeordnete Maßregel bei ihrer Aufrechterhaltung in der neuen Entscheidung als fortgeltender Bestandteil des Rechtsfolgenausspruchs für die Einzeltat anzusehen ist, die Anlaß für ihre Anordnung war (vgl. BGH NJW 1979, 2113), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81
    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung hat den Zweck, dem Angeklagten den Vorteil der Gesamtstrafe in demselben Umfang zu gewähren, wie er ihn bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten im ersten Urteil gehabt hätte; er soll also so gestellt werden, wie es der Fall wäre, wenn sämtliche Taten in dem ersten ("früheren") Urteil abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 182 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 189/54]; 15, 66, 69 [BGH 30.06.1960 - 2 StR 147/60]; 17, 173, 174 [BGH 06.03.1962 - 5 StR 16/62]/175).
  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Eine erneute Anordnung dieser Maßregel war daneben nicht veranlaßt, weil die Anordnung bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten nicht anders als in dem früheren Urteil hätte lauten können (BGHSt 30, 305, 307).
  • BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Dass sie auch für die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Anlasstaten die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht hat, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich bei der Entscheidung nicht um eine erneute Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, sondern allein um die Aufrechterhaltung einer bereits rechtskräftig angeordneten Maßregel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307 ff.; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der

    Ist der Angeklagte rechtskräftig bestraft und im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden, so ist bei einer Verurteilung wegen einer zuvor begangenen Tat, die zur nachträglichen Gesamtstrafbildung nach § 55 StGB führt, allein die Aufrechterhaltung der Maßregel geboten, hingegen die erneute Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht zulässig (im Anschluss an BGHSt 30, 305).

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Dies ist der Fall, wenn die neue Tat ihrerseits Grundlage für die Anordnung einer Nebenstrafe oder Maßregel bietet, die ihrer Wirkung nach die früher angeordnete miteinschließt (vgl. BGHSt 30, 305, 306 f.; BGH NJW 1979, 2113; NStZ 1992, 231).

    Um auch in diesen Fällen dem Grundgedanken des § 55 StGB Rechnung zu tragen, daß der Täter nicht schlechter oder besser gestellt werden soll, als er bei Aburteilung aller Taten durch die frühere Entscheidung gestanden hätte, muß es deshalb mit der Aufrechterhaltung der früheren Rechtsfolgenanordnung sein Bewenden haben (vgl. BGHST 30, 305, 306 f.; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 5).

  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

    Bei der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bestimmt § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, dass in der neuen Entscheidung die frühere Anordnung der Maßregel der Besserung und Sicherung aufrecht zu erhalten ist und diese nicht erneut und damit doppelt anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 StR 142/10, BGHZ StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 11 Rn. 2; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 f.).

    Indessen gilt der Gedanke des § 55 Abs. 2 StGB für sämtliche Konstellationen, in denen die frühere Tat bei der bereits getroffenen Anordnungsentscheidung der Maßregel hätte mitberücksichtigt werden können, in denen also grundsätzlich die Voraussetzungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vorlagen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 StR 142/10, BGHR StPO § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 11 Rn. 3; Urteile vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97 Rn. 16 und vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306 f.).

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305; Beschluss vom 8. November 1991 - 2 StR 401/91; Urteil vom 11. September 1997 - 4 StR 287/97, BGHR StGB § 64 Anordnung 4).
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03

    Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f StGB);

    Denn auch insoweit haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67 f StGB, so daß in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung der Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine neue Maßregel anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGH NStZ 1998, 79).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Gibt dagegen-wie hier- auch die jetzt abzuurteilende Tat Anlass zur früher angeordneten Unterbringung gem. § 64 StGB, verbleibt es bei der bereits erfolgten (aufrechtzuerhaltenden) Anordnung, eine doppelte Anordnung erfolgt nicht, da der Angeklagte so zu stellen ist, als ob beim früheren Urteil alle Taten abgeurteilt worden wären (BGH 10.12.1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 306).
  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bestimmt aber § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, dass in der neuen Entscheidung die frühere Anordnung der Maßregel aufrecht zu erhalten, nicht also erneut (doppelt) anzuordnen ist (BGHSt 30, 305; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4 und 10).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

  • BGH, 27.09.2016 - 5 StR 417/16

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 22.07.2005 - 2 StR 258/05

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung einer

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 20.01.2006 - 2 StR 566/05

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Ausschluss ernstlich in Betracht kommender

  • BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der

  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 358/17

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Rahmen einer

  • OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer

  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21

    Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache

  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 188/95

    Einziehung - Unterbringung - Maßregelung - Sicherheitsverwahrung - Nachträgliche

  • BGH, 08.11.1991 - 2 StR 409/91

    Bestellung als Pflichtverteidiger für das Wiedereinsetzungsverfahren -

  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 514/88

    Wegfall einer neuerlich angeordnete Unterbringung

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